AGB

 

Polsterwerk Berlin Gbr - Fahrzeugsattlerei
Phil Panser/ Maxine Schmoldt - Eintrachtstr 8 - 15831 Blankenfelde-Mahlow

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der Fahrzeugsattlerei Polsterwerk Berlin, soweit nicht schriftlich etwas Abweichendes vereinbart wurde. Sie gelten sowohl für private Verbraucher (§13 BGB) als auch Unternehmer (§14 BGB).

2. Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch tatsächliche Durchführung des Auftrags durch die Sattlerei zustande. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Leistungen und Ausführungsfristen

Die Sattlerei verpflichtet sich zur Ausführung der vereinbarten Arbeiten nach den anerkannten Regeln des Handwerks. Änderungen in der Ausführung oder des Materials sind möglich, wenn diese technisch notwendig oder marktbedingt sind und den vereinbarten Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
Falls kein fester Liefertermin vereinbart wurde, gilt eine Frist von 4 Wochen nach Vertragsschluss. Soweit eine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers notwendig ist, beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor der Auftraggeber diese Pflicht erfüllt hat. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Materialengpässen oder krankheitsbedingten Ausfällen verlängern die Fristen entsprechend angemessen.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise richten sich nach dem bei Auftragserteilung gültigen Angebot. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung fällig, spätestens jedoch bei Abholung des Fahrzeugs bzw. der Ware. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§288 BGB) berechnet. Ist der Kunde Unternehmer, gelten 9 Prozentpunkte.

5. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Materialien und eingebauten Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Sattlerei. Bei Zahlungsverzug ist die Sattlerei berechtigt, den Rückbau zu verlangen oder zurückzubehalten.

6. Abnahme und Gefahrübergang

Der Kunde ist verpflichtet, das Fahrzeug bzw. die Arbeit bei Fertigstellung unverzüglich zu prüfen und abzunehmen. Erfolgt keine Abnahme innerhalb von 5 Werktagen oder wird das Fahrzeug abgeholt, gilt die Leistung als abgenommen.
Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.

7. Gewährleistung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für handwerkliche Leistungen gilt eine Gewährleistungsfrist von 1 Jahr, sofern der Kunde Unternehmer ist. Bei privaten Verbrauchern gilt die gesetzliche Frist von 2 Jahren.
Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat nachzubessern zu dulden. Wird eine Nachbesserung unberechtigt verweigert, erlöschen Gewährleistungsansprüche.
Bei gebrauchten Fahrzeugteilen oder auf Kundenwunsch verarbeiteten Materialien übernimmt die Sattlerei keine Gewähr für Materialeigenschaften oder Haltbarkeit.

8. Besonderheiten bei Leder, Kunstleder, Stoffen

Naturprodukte wie Leder können Farb- und Strukturabweichungen, Narben oder Unebenheiten aufweisen. Diese stellen keinen Mangel dar, sondern sind charakteristisch für das Material.
Bei Stoffen und Kunstleder kann es zu leichten Farbabweichungen zwischen Mustern und Serienware kommen. Auch diese stellen keinen Reklamationsgrund dar.

9. Haftung

Die Sattlerei haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Sattlerei nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Verlust von Fahrzeugwert oder Folgeschäden, ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf vorsätzlichem Handeln.
Für Schäden an Fahrzeugen, die durch nicht sachgemäßen Zustand oder Einbauten des Kunden (z. B. elektrische Umbauten, Altleder, Karosserieschäden) entstehen, wird keine Haftung übernommen. Die Sattlerei Polsterwerk Berlin übernimmt zudem keine Haftung für: Schäden durch Altmaterial, Rost oder schlecht reparierte Karosserien, Folgeschäden an Bauteilen, die nicht durch uns bearbeitet wurden, Materialfehler bei vom Kunden bereitgestellten Stoffen, Leder oder Teilen, Veränderungen im Fahrverhalten oder Komfort nach Polsterveränderungen (z. B. Sitzhärte, Ergonomie), Kompatibilitätsprobleme mit Airbagsystemen oder Sensoren bei Umbauten, sofern dies nicht Teil des Auftrags war. Beim Ausbau von Bauteilen und Verkleidungen – insbesondere bei älteren oder bereits gebrauchten Fahrzeugen – kann es aufgrund von Materialermüdung, Korrosion, spröden Kunststoffverbindungen oder unsachgemäßen Vorarbeitendurch Dritte zu Beschädigungen oder Brüchen kommen. Die Sattlerei Polsterwerk Berlin übernimmt in solchen Fällen keine Haftung, sofern die Schäden unvermeidbar oder typisch alters- und verschleißbedingt sind.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Beginn der Arbeiten auf alle bekannten Vorschäden schriftlich hinzuweisen.
Für abgestellte Fahrzeuge auf dem Firmengelände wird keine Haftung für Diebstahl, Vandalismus oder Naturereignisse (z. B. Sturm, Hagel) übernommen.

10. Rücktritt und Stornierung

Wird ein Auftrag vor Beginn der Arbeiten durch den Kunden storniert, kann die Sattlerei eine Aufwandspauschale in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises verlangen. Bereits bestellte Sondermaterialien werden vollständig in Rechnung gestellt.
Bei Abbruch der Arbeiten durch den Kunden sind die bis dahin erbrachten Leistungen voll zu vergüten.

11. Widerrufsrecht bei Verbrauchern

Bei individuell gefertigten Arbeiten (z. B. auf Maß angefertigte Sitze, Sonderfarben, Maßanfertigungen) besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Für standardisierte Produkte gilt die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen.

12. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der Auftragserfüllung verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung notwendig ist oder gesetzlich vorgeschrieben wird.

13. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz der Sattlerei, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

14. Salvatorische Klausel 

Sollten einzelne Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende Ersatzbestimmung, die die Parteien getroffen hätten, wenn sie der Unwirksamkeit der Bestimmungen kundig gewesen wären. 

 

 

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